Schenken / Erben
Da Schenkungen nur in Ausnahmefällen rückgängig gemacht werden können, sollte die Übergabe von Grundstücken, Wohnungen, Hausanteilen, an Kinder/Enkelkinder gut überlegt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits dem Bedürfnis des Geschenkgebers/der Geschenkgeberin nach einer ausreichenden Absicherung für das eigene Alter, andererseits aber den Bedürfnissen der jungen Generation (Hausbau, Gründung einer eigenen Familie) Rechnung getragen wird.
Für die Nachkommen ist es häufig eine große Erleichterung, wenn die Eltern/der Ehegatte/die Ehegattin bereits zu Lebzeiten präzise Verfügungen über die Verteilung ihres Nachlasses getroffen haben. Dadurch können etwaige Unklarheiten über den letzten Willen des Erblassers/der Erblasserin vermieden werden.
Gerne unterstütze ich Sie bei folgenden Fragestellungen:
- Errichtung und Registrierung von Testamenten
- Errichtung und Durchführung von Schenkungsverträgen
- Durchführung schriftlicher Verlassenschaftsabhandlungen
- Überprüfung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
