Ehe / Partnerschaft / Kinder
Auch wenn es sich niemand wünscht – manchmal ist eine Ehe doch kein Bund für´s Leben. Diese Momente können für alle beteiligten Personen – die Ehepartner und vor allem auch die Kinder – eine große Belastung darstellen.
Es ist mir ein besonderes Anliegen, bei gleichzeitiger Wahrung und Durchsetzung der Interessen meines Mandanten/meiner Mandantin, Ehescheidungen unter größtmöglicher Schonung der Privatsphäre aller beteiligten Personen durchzuführen.
Wenn das Zusammenleben mit dem Ehepartner nicht mehr funktioniert, sind insbesondere nachstehende Problemkreise zu beachten und zu regeln:
- Unterhalte für die Ehegattin/den Ehegatten
- Abklärung sozialversicherungsrechtlicher Fragen
- Aufteilung des ehelichen Vermögens
Wenn Kinder von der Trennung/Scheidung betroffen sind, geht es auch um die Regelung folgender Fragen:
- Höhe der Unterhalte für die Kinder; Sonderausgaben, wie z.B. Kosten für Zahnregulierungen, Schulveranstaltungen, Musikinstrumente, ua
- Obsorge für die Kinder
- Besuchsrecht
