Ehe / Partnerschaft / Kinder

Auch wenn es sich niemand wünscht – manchmal ist eine Ehe doch kein Bund für´s  Leben. Diese Momente können für alle beteiligten Personen – die Ehepartner und vor allem auch die Kinder – eine große Belastung darstellen.


Es ist mir ein besonderes Anliegen, bei gleichzeitiger Wahrung und Durchsetzung der Interessen meines Mandanten/meiner Mandantin, Ehescheidungen unter größtmöglicher Schonung der Privatsphäre aller beteiligten Personen durchzuführen.

Wenn das Zusammenleben mit dem Ehepartner nicht mehr funktioniert, sind insbesondere nachstehende Problemkreise zu beachten und zu regeln:

 

  • Unterhalte für die Ehegattin/den Ehegatten
  • Abklärung sozialversicherungsrechtlicher Fragen
  • Aufteilung des ehelichen Vermögens


Wenn Kinder von der Trennung/Scheidung betroffen sind, geht es auch um die Regelung folgender Fragen:

 

  • Höhe der Unterhalte für die Kinder; Sonderausgaben, wie z.B. Kosten für Zahnregulierungen, Schulveranstaltungen, Musikinstrumente, ua
  • Obsorge für die Kinder
  • Besuchsrecht